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Auf welcher rechtlichen Grundlage und für wen werden Förderpläne erstellt?

Unabhängig vom Förderschwerpunkt und vom Förderort stellt ein sorgfältig erstellter und regelmäßig fortgeschriebener Förderplan die in der AO-SF gesetzlich vorgesehene Grundlage der Sonderpädagogischen Unterstützung dar.

§ 21 (7) AO-SF:
Die Lehrkräfte, die die Schüler:in unterrichten, erstellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligten Personen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn fort. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn ein:e Schüler:in sonderpädagogisch gefördert wird, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den §§ 11 bis 15 durchgeführt worden ist.
Der Satz 3 bezieht sich insbesondere auf Kinder in der Schuleingangsphase, die präventiv sonderpädagogisch gefördert werden. Auch in höheren Jahrgängen ist jedoch manchmal eine präventive sonderpädagogische Förderung sinnvoll. Die Erstellung von Förderplänen ist darüber hinaus auch dann sinnvoll, wenn Maßnahmen der individuellen Förderung (§ 4 AO-GS/ § 3 (4) APO-S I) geplant werden. Im Rahmen des schulischen Förderkonzepts können Förderpläne auch hier der Dokumentation von Fördermaßnahmen und gewährten Nachteilsausgleichen dienen.

Zusammenfassung:
Förderpläne müssen erstellt werden

  • Für alle Schüler:innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • Für alle Schüler:innen, die ohne oder vor einem förmlichen Verfahren sonderpädagogisch gefördert werden.

Förderpläne können genutzt werden

  • Für Schüler:innen, bei denen individuelle Fördermaßnahmen notwendig sind, bzw. die an besonderen Fördergruppen teilnehmen
  • Für Schüler:innen, denen aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Nachteilsausgleiche gewährt werden
  • Für Schüler:innen, die auf Grundlage des LRS-Erlasses gefördert werden und Nachteilsausgleiche oder Notenschutz erhalten.

Warum werden Förderpläne erstellt? Welche Funktion haben Förderpläne?

Durch die Förderplanung soll sicher gestellt werden, dass die Förderung der Schüler:innen sowohl auf der Ebene der Entwicklungsbereiche, als auch auf der Ebene der fachlich-inhaltlichen Förderung nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern planvoll, d.h.

  • auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik
  • kontinuierlich und zielgerichtet und
  • zwischen allen Beteiligten koordiniert und kommuniziert

erfolgt. Strategisches Handeln wird möglich, wenn die beim Schüler oder der Schülerin angestrebten Entwicklungen klar definiert und die Förderaktivitäten konkret hierauf ausgerichtet werden. Der als Ergebnis eines Planungsprozesses schriftlich fixierte Förderplan dient damit mehreren Funktionen:

Zielführende Funktion: Der Förderplan sichert die Einigkeit über die Ziele der Förderung innerhalb eines Teams und unterstützt so eine zielgerichtete und damit effektive Unterrichtung.
Strukturierende Funktion: Der Förderplan unterstützt die Strukturierung individueller Lernprozesse.
Legitimierende Funktion: Der Förderplan beschreibt die Notwendigkeit der Förderung und kann u.a. bei Schullaufbahnentscheidungen als Grundlage dienen.
Dokumentationsfunktion: Der Förderplan belegt die zielgerichtete Förderung, macht diese nachvollziehbar und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentation.
Evaluations- und Rückmeldefunktion: Der Förderplan dient als Grundlage zur Evaluation der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers und zur Evaluation der Wirksamkeit der Lehrtätigkeit und der pädagogischen Maßnahmen. Der Schüler oder die Schülerin selbst kann auf dieser Grundlage eine spezifische, kriteriumsorientierte Rückmeldung über individuelle Fortschritte erhalten.

Wenn es gelingt, in die Erstellung/Fortschreibung der Förderpläne ein Team und ggf. auch die Schüler:innen selbst und/oder deren Eltern mit einzubeziehen, kann der Förderplan weitere Funktionen erfüllen:

Transparenzfunktion: Der Förderplan bietet die Chance, dass alle Teammitglieder sowie den Schüler:innen selbst und die Eltern transparent über Ist-Stand, Ziele und Maßnahmen informiert sind.
Zielbindungs- und Motivationsfunktion: Durch die Verschriftlichung im Förderplan steigt die Verbindlichkeit der festgelegten Ziele und damit die Bereitschaft, hierfür (ggf. auch gegen Widerstände) zu investieren. Die gemeinsame Erstellung führt zu mehr Akzeptanz der Ziele.
Koordinationsfunktion: Der Förderplan erleichtert die Abstimmung der von verschiedenen Teammitgliedern umgesetzten Fördermaßnahmen aufeinander und kann auch dem Informationsaustausch mit anderen kooperierenden Einrichtungen dienen (unter Wahrung der Schweigeplicht).

Welche Kriterien sollen Förderpläne erfüllen?

Die im Folgenden dargestellten Kriterien geben eine Orientierung zur Gestaltung des schriftlich fixierten Förderplans. Es gibt diesbezüglich keine rechtlich bindenden Vorgaben, daher sind sie lediglich als Arbeitshilfen und Anregungen zu verstehen, die die schulinterne Umsetzung unterstützen sollen. Grundsätzlich bemisst sich die Qualität von Förderplänen daran, wie gut sie die oben genannten Funktionen erfüllen. Daraus lassen sich unmittelbar Hinweise für Inhalt und Aufbau der Pläne ableiten:


Ein Förderplan erfüllt die zielführende Funktion, wenn konkrete Aussagen zu angestrebten Förderzielen gemacht werden und hierauf ausgerichtete Fördermaßnahmen benannt werden:

  • Die Ziele beschreiben den zu erreichenden Zustand positiv formuliert und überprüfbar.
  • Die Ziele sind zeitlich terminiert, wobei sowohl kurz- als auch mittel- oder langfristige Ziele definiert werden können.
  • Die Ziele orientieren sich an der Ausgangssituation des Schülers (à Förderdiagnostik) und sind realistisch.
  • Die Ziele beziehen sich auf verschiedene Entwicklungs- und Verhaltensbereiche, ebenso sollen für Schüler in zieldifferenten Bildungsgängen fachliche Ziele definiert werden.
  • Bei der Festlegung auf Ziele werden Schwerpunkte gesetzt, damit die Zahl der verfolgten Ziele begrenzt und überschaubar bleibt.
    Als Hilfe bei der Formulierung von Zielen kann die „SMART-Formel“ dienen, die ursprünglich aus dem Projektmanagement kommt und Kriterien für „gute Ziele“ benennt. Im pädagogischen Bereich gibt es zum Teil unterschiedliche Deutungen/Verwendungen der einzelnen Buchstaben in der deutschen Sprache sowie den Vorschlag der Ergänzung „SMARTIE“:
    S spezifisch
    M messbar und beobachtbar
    A attraktiv; angemessen
    R realistisch (= erreichbar und alltagstauglich); relevant (= wichtig für den Schüler)
    T terminiert
    I in der Ich-Form (Ich werde ... /Ich kann ... )
    E erfolgsorientiert (lieber kleiner, aber erfolgreich)
  • Die Fördermaßnahmen werden fachlich kompetent ausgewählt und entsprechen dem aktuellen Forschungsstand (z.B. der jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte/ der jeweiligen Fachdidaktiken)
  • Die Fördermaßnahmen werden bei Bedarf flexibel angepasst.
  • Die Fördermaßnahmen lassen sich in der alltäglichen Unterrichtspraxis umsetzen.

Ein Förderplan erfüllt die strukturierende Funktion, wenn er in übersichtlicher Form einen Überblick über Lern- und Förderprozesse gibt:

  • Es gibt eine schulweit einheitliche, verbindliche Layout-Vorlage für die Förderpläne. (Bewährt haben sich Formulare, in den Ausgangslage, Ziele und Maßnahmen in Tabellenform dargestellt werden.)
  • Ggf. sind auch außerschulische Wirkfaktoren, genehmigte Nachteilsausgleiche, mit dem Schüler, den Eltern oder anderen beteiligten Personen getroffene Vereinbarungen und weitere relevante Informationen dem Förderplan zu entnehmen.
  • Die regelmäßige Fortschreibung der Pläne ermöglicht die Betrachtung von Lern- und Entwicklungsfortschritten im längeren Verlauf.

Ein Förderplan erfüllt die legitimierende, die Dokumentations- und die Transparenzfunktion, wenn er regelmäßig und korrekt geführt, allen Beteiligten kommuniziert und zugänglich archiviert wird:

  • Es gibt einen schulweit einheitlichen, verbindlichen Ablage-Ort für Förderpläne (in gedruckter und/oder digitaler Form). Unter Wahrung des Datenschutzes können alle beteiligten Lehrkräfte die Förderpläne einsehen.
  • Es gibt einen schulweit einheitlichen, verbindlichen Rhythmus zur Fortschreibung der Förderpläne und zur Erörterung der Förderpläne mit Schülern und Eltern (z.B. bei Elternsprechtagen)
  • Es liegen lückenlos Förderplanungen vor (die in den Plänen erfassten Zeiträume schließen lückenlos aneinander an).
  • Der Förderplan wird als verbindliche Vereinbarung von allen Beteiligten akzeptiert. Dies kann z.B. durch Unterschriften der verantwortlichen Lehrpersonen, der Schüler und der Eltern dokumentiert werden.

Ein Förderplan erfüllt die Evaluations- und Rückmeldefunktion, wenn eine gewissenhafte Überprüfung erfolgt, ob die definierten Ziele erreicht wurden und ob die geplanten Maßnahmen umsetzbar und wirksam waren:

  • Die Ziele sind messbar/überprüfbar formuliert (s.o.).
  • Das verwendete Förderplan-Formular sieht die Verschriftlichung der Evaluation vor.
  • Leistungsbeurteilungen und Rückmeldungen an den Schüler stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den im Förderplan festgelegten Zielen. Dies gilt insbesondere bei der zieldifferenten Förderung z.B. für die Berichtzeugnisse.

Bei der schulinternen Entscheidung darüber, wie umfangreich die Förderpläne ausfallen muss die Frage nach dem Nutzen für die Förderpraxis als Maßstab dienen, wobei die Übersichtlichkeit der Pläne und ein leistbarer Arbeitsaufwand in der Erstellung gewährt bleiben sollen. Folgende Inhalte sollte jeder Förderplan mindestens enthalten:

  • Persönliche Daten des Schülers
  • Beschreibung der Ausgangssituation, des Entwicklungs- bzw. Ist-Standes
  • Zielformulierung
  • Geplante Fördermaßnahmen (möglichst mit Zuständigkeit)
  • Evaluation

Wie verläuft der Prozess der Förderplanung?

Jeder Förderplan ist auch bei Orientierung an den oben genannten Kriterien nur so gut wie die auf ihm basierende Förderung. Entscheidend ist also nicht nur die Qualität des Förderplans als schriftlich vorliegendes Dokument, sondern vielmehr der Prozess, der aus Diagnostik und Planung, Durchführung, Evaluation und Fortschreibung der Förderplanung besteht.

In allen Phasen dieses Prozesses ist es notwendig, dass kollegialer Austausch stattfindet. Dazu ist es sinnvoll, verbindliche Regelungen im schuleigenen Inklusionskonzept zu verankern, wie die Kooperation der Lehrkräfte im Förderplanprozess sichergestellt wird. Dies kann zum Beispiel in Form von Förderplangesprächen oder Förderplan-Konferenzen stattfinden. In jedem Fall sollte ein zeitlicher Rahmen gegeben sein, in dem die an der Förderung eines Kindes beteiligten Lehrkräfte sich direkt austauschen und ihre Arbeit aufeinander abstimmen können. Eine gute Orientierung, wie der organisatorische Rahmen, aber auch die inhaltliche Gestaltung der Zusammenarbeit aussehen kann, bietet beispielsweise das Modell KEFF („Kooperative Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne“), das in dem Buch „Förderpläne entwickeln und umsetzen“ ausführlich dargestellt wird.
Neben der Kooperation der Lehrkräfte untereinander sollte auch die Einbindung der Kinder und Jugendlichen selbst bedacht werden. Bezogen auf die Schüler kann der oben dargestellt Förderkreislauf wie folgt verstanden werden:

Selbstverständlich kann dieser Prozess nur angepasst an den jeweiligen Entwicklungsstand der Schüler stattfindet und sie müssen darin angeleitet werden. Die Beteiligung auch jüngerer Schüler in allen oder zumindest in einzelnen Phasen kann aber wesentlich zum Erfolg der Förderung beitragen (Zielbindungs- und Motivationsfunktion, s.o.). Sie bietet außerdem die Chance, Schüler kontinuierlich zur Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln und die eigenen Lernfortschritte zu erziehen.

Ebenso wichtig wie der Einbezug der Schüler ist der Einbezug von deren Eltern:

  • Entsprechend dem § 44 (SchulG) haben die Eltern ein Recht darauf „in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten“ informiert und beraten zu werden (SchulG, § 44 (1)).
  • Der Austausch mit den Eltern stellt eine wesentliche Informationsquelle dar, sowohl bzgl. der Ist-Stand-Analyse, als auch bezüglich der erreichten Entwicklungsfortschritte (Evaluation)
  • Besteht zwischen Schule und Eltern Einigkeit über die Förderziele und ist dies den Schülern bewusst, so erhöht dies in der Regel deren Motivation.
  • Häufig ist auch zur Umsetzung von Fördermaßnahmen die Mitarbeit der Eltern notwendig oder zumindest förderlich. K. Popp empfiehlt diesbezüglich, die Familie sei „nicht als Risikofaktor, sondern als potentieller Bündnispartner zu verstehen“ (zit. nach Popp, Melzer, Methner: Förderpläne entwickeln und umsetzen, S.89f)

Daher sollen die Eltern mindestens im Rahmen der Elternsprechtage über die Förderpläne informiert werden und die Gelegenheit erhalten sich hierzu zu äußern. Denkbar ist es auch, diese in die Erstellung der Pläne z.B. im Rahmen von Förderplangesprächen einzubeziehen.

Welche Entwicklungsbereiche werden bei der Förderplanung berücksichtigt und was sind denkbare Ziele innerhalb dieser Bereiche?

Der Bildungsauftrag der Schule erstreckt sich für alle Schüler in vielerlei Hinsicht über die fachlichen Inhalte hinaus (vgl. § 2 SchulG). Dies findet in der Sonderpädagogischen Förderung seine Umsetzung u.a. darin, dass sich die Förderplanung nicht nur auf fachspezifische Ziele, sondern ebenso wichtig auf die so genannten Förder- oder Entwicklungsbereiche erstreckt. Unter Entwicklungsbereichen zu verstehen sind beispielsweise:

  • Wahrnehmung
  • Motorik/Bewegung
  • Kommunikation/Sprache
  • Kognition
  • Emotionalität
  • Lern- und Arbeitsverhalten
  • Sozialverhalten/Soziabilität

In der Fachliteratur finden sich allerdings zahlreiche Varianten der Aufgliederung und Bezeichnung dieser übergreifenden Bereiche sowie Kataloge von Teilbereichen und Entwicklungsschritten, die nicht immer eindeutig nur einem der Entwicklungsbereiche zugeordnet werden können. Je nach sonderpädagogischem Förderschwerpunkt kann sie auch die Gewichtung und Relevanz der Bereiche verschieben.
Eine detaillierte Analyse und Darstellung der Bereiche ist an dieser Stelle nicht möglich, es gibt hierzu jedoch Förderschwerpunkt-unabhängig und Förderschwerpunkt-spezifisch umfangreiche Literatur. Hilfreich für den Einstieg in die Thematik können sein:

Wie kann bei der Förderplanung Defizit-Orientierung vermieden und Ressourcen-Orientierung fokussiert werden?

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr der Förderplanung ist es, dass die Frage nach sinnvollen Förderzielen zwangsläufig den Blick auf Förderbedarfe, also bisher defizitäre Bereiche richtet. Daher sollte bei der Förderplanung wie auch bei der Förderdiagnostik darauf geachtet werden, dass immer wieder auch der bewusste Blick auf die Stärken eines Kindes gerichtet wird. Ein entsprechendes Feld in Förderplanformularen sowie ein entsprechender ausdrücklicher „Programmpunkt“ in Gesprächsleitfäden (z.B. für Förderplan- oder Elterngespräche) können dies unterstützen.

Zur Vermeidung eines Defizit-orientierten Blickes hilft es auch, das vordergründig als defizitär wahrgenommene Verhalten auf seine subjektive Bedeutung für das Kind hin zu hinterfragen. Dies ermöglicht ein „Reframing“, also eine positive Umdeutung des Verhaltens durch Einordnung in einen neuen Rahmen.