In nahezu allen öffentlichen Hagener Grundschulen befinden sich Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Alle Kinder werden gemäß Schulgesetz im Alter von sechs, manchmal auch fünf Jahren eingeschult. Eine Rückstellung ist nicht mehr üblich. Stattdessen soll in der Grundschule individuell gefördert werden. Ausnahmen werden lediglich aus medizinischen Gründen gemacht.
So werden Kinder, die Schwierigkeiten im Lernen, im Bereich Sprache/Sprechen oder im Verhalten haben, in der Schuleingangsphase (Kl. 1 und 2) in der Regel ohne förmlich festgestellten Förderschwerpunkt präventiv gefördert. Das Ziel ist es, bis zum dritten Schulbesuchsjahr die Rückstände durch individuelle Maßnahmen auszugleichen und die Basis für die weitere erfolgreiche Schullaufbahn und einen Regelschulabschluss zu schaffen.
Bei weitreichenden Schwierigkeiten in der Schule kann/sollte diese Feststellung innerhalb eines Verfahrens im dritten Schulbesuchsjahr erfolgen. Lediglich bei einer deutlichen Behinderung im kognitiven oder im körperlichen Bereich bzw. bei einer umfänglichen Sinnesstörung (Sehen, Hören) wird schon frühzeitig ein entsprechendes Gutachten erstellt. Bei allen Verfahren werden die Eltern ständig über die Schritte informiert und in die Entscheidungen einbezogen. Besonders das Recht auf die Schulwahl – Förderschule oder Regelschule – liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Die Förderung in der Grundschule kann zielgleich erfolgen: In den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören und Kommunikation ist ein üblicher Bildungsabschluss das Ziel. Daher erhalten diese Kinder eine Leistungsbewertung – und damit auch Zensuren – wie alle anderen Schüler:innen auch. Es greift die Versetzungsordnung, die ein Mindestmaß an Leistung („ausreichend“) als Grundlage für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse zugrunde legt. Dies birgt ab dem 2. Schuljahr die Gefahr, bei Leistungsschwächen ein Schuljahr wiederholen und seinen gewohnten Klassenverband verlassen zu müssen.
Die Förderung in der Grundschule kann aber auch zieldifferent erfolgen: In den Förderschwerpunkten Lernen sowie Geistige Entwicklung wird von einer an den allgemeinen Zielen orientierten Leistungsbewertung abgesehen. Die Schüler:innen müssen keine Mindestleistung erbringen, sondern Individualziele erreichen. Aus diesem Grund erfolgt der Übergang in die nächste Klasse ohne Versetzung. Die Kinder verbleiben in ihrem Klassenverband.
Die zielgleiche und die zieldifferente Förderung obliegt den regulären Lehrkräften der Kinder und den sonderpädagogischen Lehrkräften vor Ort. Diese sind in der Regel täglich in der Schule, teilweise aber auch stundenweise von anderen Grundschulen abgeordnet. Der Umfang und die Ausgestaltung des Unterrichts und der Zusatzförderung sind von dem individuellen Bedarf des Kindes, von der personellen Ressource und von den schulinternen Vereinbarungen hierzu abhängig. Auch die Beratung der Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte gehört zum Aufgabengebiet der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.
Für Fragen kann Kontakt zu der betreffenden Schule aufgenommen werden oder Sie wenden sich an die Koordination für Inklusion im Schulamt.
Üblicherweise verbleiben die Schüler:innen 4 bis 5 Jahre an der Grundschule. Dann verlassen sie – wie alle anderen Grundschüler auch – das bekannte Umfeld und wechseln zur weiterführenden Schule. Das kann eine Regelschule sein (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Gesamtschule, Sekundarschule) oder eine Förderschule die dem gestgellten Förderbedarf des Kindes entspricht.
Um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten, beginnt die Vorbereitung schon im 1. Halbjahr der 4. Klasse.
Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt werden die Eltern der Schüler:innen zu einem Beratungsgespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und der Sonderpädagogin/dem Sonderpädagogen eingeladen. In diesem Gespräch wird ausführlich beraten, welche Schule aus dem Bereich der Sekundarstufe I für das Kind in Frage kommt. Die Eltern können Wünsche äußern und auch Kriterien, die besonders zu berücksichtigen sind, anmerken. Der Beratungsbogen wird in diesem Zusammenhang gemeinsam ausgefüllt und im Anschluss an das Schulamt Hagen geschickt. Hier werden alle Beratungsbögen gesammelt und gesichtet.
In den Regionalkonferenzen werden von den Inklusionskoordinator:innen Vorschläge zur Verteilung der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterbreitet und zusammen mit der Unteren und Oberen Schulfachlichen Aufsicht und dem Schulträger beschlossen.
Im Anschluss werden die Grundschulen und auch die weiterführenden Schulen über die Verteilung informiert.
Die Verwaltungsbeamten erstellen die Übergangsbescheide, die den Eltern und den Schulen dann per Post zugehen.
Im Rahmen einer Übergabekonferenz tauschen sich die Lehrkräfte der verschiedenen Schulformen intensiv über die Schüler:innen aus, um ihnen einen möglichst guten Start an der neuen Schule zu ermöglichen.
Schullaufbahn Grundschule | |
---|---|
Oktober / November | Übergangsgespräche zwischen Schule und Eltern |
November / Dezember | 1. Regionalkonferenz zur Information der Behörden (Stadt Hagen/BRA) über die vorliegenden Zahlen/Daten |
Dezember bis Februar | Verteilung der SuS im Schulamt gemäß gesetzlicher Grundlage |
Februar | 2. Regionalkonferenz Diskussion und Entscheidung der Behörden (Stadt Hagen/BRA) |
Februar bis Mai | Bescheiderstellung (Information der Eltern und der Schulen) und ggf. Nachregelung |
Mai / Juni | Übergabekonferenz (Austausch Grundschule zur Sekundarstufe I) |