Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wurden früher ausschließlich in Förderschulen unterrichtet. Während in den 70er Jahren schulpolitisch die einen stolz waren, allen Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen, haderten andere mit der Aussonderung (Segregation). So wurden an einigen ausgewählten Schulen einigen anhand bestimmter Kriterien ausgewählten Schüler:innen der Besuch einer Regelschule ermöglicht. Innerhalb der Systeme hatten sie jedoch oft eine deutliche Außenseiterposition, wenn sie z.B. häufig in Kleingruppen in anderen Räumen beschult wurden (Integration).
Inzwischen haben alle Erziehungsberechtigten und ihre Kinder einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die Beschulung an einer Regelschule, unabhängig von der Art des Unterstützungsbedarfes(Inklusion).
So werden in den Regelschulen mittlerweile Schüler:innen mit allen den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen auf der Grundlage der Lehrpläne für die Unterrichtsfächer oder nötigenfalls an Individualzielen orientiert unterrichtet.
Die Stadt Hagen hat sich schon frühzeitig zu der neuen Aufgabe bekannt und zunächst alle Hagener Grundschulen, dann alle Hagener Schulen mit einer Sekundarstufe I per Ratsbeschluss zu Orten gemeinsamen Lernens erklärt. Während Haupt- & Real-/Gesamt- und Sekundarschulen grundsätzlich Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, nehmen sich Gymnasien nach Absprache in Einzelfällen dieser Aufgabe an.
Im Primarbereich erfolgt in der Regel einfach die Anmeldung an der gewünschten Grundschule. Im Übergang von Klasse 4 nach 5 werden nach einer ausführlichen Beratung den Schüler:innen im November freie Plätze an den Weiterführenden Schulen vorgehalten und angeboten. So ist gewährleistet, dass jedes Kind mit Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus der Grundschule zur weiterführenden Regelschule gehen kann. An welchen Schulen die Aufnahme konkret erfolgen kann, wird jedes Jahr neu entschieden.
Da die Förderung an der Regelschule und an der Förderschule als gleichwertig, aber nicht unbedingt als gleichartig angesehen werden kann, besteht auf Antrag die Möglichkeit in das jeweils andere System zu wechseln, wenn dort Schulplätze frei sind.
Für manche Schüler:innen wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt. Sie werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Lern- und Entwicklungsstörungen, also die Förderschwerpunkte
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.
Orte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind:
Sonderpädagogische Förderung findet in Nordrhein-Westfalen in der Regel in der allgemeinen Schule statt.
Grundsätzlich stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, über den die zuständige Schulaufsicht entscheidet. Besteht dieser Bedarf, schlägt die Schulaufsichtsbehörde den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Nötigenfalls wird auf Antrag hier der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.
Förderschulen können auch als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach zusammengefasst. Diese können in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absatz 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt, aber auch an verschiedenen Teilstandorten unter einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst werden.
(Quelle: Bildungsportal NRW, https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Foerderschule/index.html)
In Hagen befinden sich verschiedene Förderschulen zu einigen der genannten Schwerpunkte:
Förderschwerpunkt | Schulen |
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Lernen | Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule -Primarstufe und Sekundarstufe 1- Eugen-Richter-Straße 77-79 58089 Hagen Tel.: 335063 |
Fritz-Reuter-Förderschule -Primarstufe und Sekundarstufe 1- Kapellenstraße 75 58099 Hagen Tel.: 4833290 |
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Sprache | Erich-Kästner- Schule -Primarstufe- Berchumer Str. 68 58093 Hagen Tel.: 81156 |
Emotionale und soziale Entwicklung | Wilhelm-Busch-Schule Obernahmer Str. 9 58119 Hagen (Stadtteil: Hohenlimburg) Tel.: 02334/442250 |
Geistige Entwicklung | Gustav-Heinemann-Schule -Primarstufe und Sekundarstufe I und II- Franzstraße 79 58091 Hagen Tel.: 72766 |