Nicht alle Hagener Schulen sind Orte gemeinsamen Lernens.
Aktuell werden die Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an verschiedenen Schulen aller Schulformen gefördert.
An den weiterführenden Schulen werden die Schüler:innen entweder von Sonderpädagog:innen aus dem entsprechenden System sonderpädagogisch gefördert oder von Pädagog:innen, die von den verschiedenen Förderschulen aus Hagen an die Systeme abgeordnet werden.
Für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören und Kommunikation werden zur Unterstützung der Schüler:innen und auch der Kolleg:innen sonderpädagogische Lehrkräfte aus Dortmund oder Bochum angeordnet.
Bereits im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres der Grundschule werden die Eltern der Schüler:innen zu einem Beratungsgespräch mit der Klassenlehrer:in und der Sonderpädagog:in eingeladen. In diesem Gespräch wird ausführlich beraten, welche Schule aus dem Sekundarstufen I Bereich für das Kind in Frage kommt. Die Eltern können Wünsche äußern und auch Kriterien, die besonders zu berücksichtigen sind, anmerken. Der Beratungsbogen wird in diesem Zusammenhang ausgefüllt und im Anschluss an das Schulamt Hagen geschickt.
Hier werden alle Beratungsbögen gesammelt und gesichtet. In der Regionalkonferenz werden dann von den Inklusionskoordinator:innen Vorschläge zur Verteilung der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterbreitet und zusammen mit der unteren und oberen Schulfachlichen Aufsicht und dem Schulträger beschlossen.
Im Anschluss werden die Grundschulen und auch die weiterführenden Schulen über die Verteilung informiert.
Die Verwaltungsbeamten erstellen die Übergangsbescheide, die den Eltern und den Schulen dann per Post zugehen.
Auf einer großen Konferenz sitzen dann die Lehrer:innen der Grundschulen zusammen mit den Lehrkräften aus den aufnehmen Schulen aus der Sekundarstufe I und tauschen sich über die Schüler:innen aus. Auch Hospitationsbesuche der Lehrkräfte der Sekundarstufe I an den Grundschulen können ggf. durchgeführt werden.
An einigen der „neuen Schule“ wird dann kurz vor den Sommerferien ein Kennenlern-Nachmittag organisiert, an dem die Schüler:innen sowohl Ihre Klassenlehrer:innen als auch Ihre Mitschüler:innen treffen. Falls es sich organisatorisch einrichten lässt, nehmen die Sonderpädagog:innen der Weiterführenden Schule an diesem Termin teil.
Alle Schülerinnen und Schüler in Hagen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen werden auf freiwilliger Basis vom psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit auf ihre Ausbildungsfähigkeit hin überprüft. Im Vorfeld müssen die Schülerinnen und Schüler mit dem ausgewiesenen Unterstützungsbedarf von Förderschulen und den Schulen des Gemeinsamen Lernens der Reha-Beratung (Reha-Team der Agentur für Arbeit Hagen, Carmen Loheide, E-Mail:
Wird eine Berufsschule im direkten Anschluss an die SEK I besucht, kann über die Teilnahme am Unterricht der Ausbildungsvorbereitungsklasse nach einem Schuljahr der Hauptschulabschluss erworben werden. Wird dagegen nach Beendigung der Schulpflicht eine Beschäftigung aufgenommen, muss eine Form zur Erfüllung der Berufsschulpflicht aufgenommen werden. Als Umfang ist mindestens ein Jahr lang einmal wöchentlich eine Berufsschule zu besuchen.
Alle Schülerinnen und Schüler in Hagen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung werden auf freiwilliger Basis vom psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit auf ihre Ausbildungsfähigkeit hin überprüft. Im Vorfeld müssen die Schülerinnen und Schüler mit dem ausgewiesenen Unterstützungsbedarf von Förderschulen und den Schulen des Gemeinsamen Lernens der Reha-Beratung (Reha-Team der Agentur für Arbeit Hagen, Carmen Loheide, E-Mail: